Tipps vom Fachmann
- Lassen Sie bei Erdtanks und doppelwandigen Kellertanks einmal jährlich die Funktion des Leckanzeigers und sämtlicher weiteren Sicherheitseinrichtungen von uns nach § 19 I WHG überprüfen.
- Kontrollieren Sie bei einwandigen Kellertanks regelmäßig den Auffangraum, ebenso nach jeder Tankfüllung. Undichte Auffangräume bieten keinen Gewässer- und Umweltschutz.
- Lassen Sie regelmäßig (alle 5 - 7 Jahre) Ihren Tank (auch Tanks aus Kunststoff und mit Innenhülle) von uns reinigen und dabei den Zustand aller technischen Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
- Die Tankreinigung ist unabhängig von der Jahreszeit und der Heizölmenge im Tank jederzeit möglich.
- Bei Korrosionsschutzmaßnahmen (Beschichtungen) ist die gründliche Reinigung, Entfettung und Entrostung der Stahlflächen unbedingt erforderlich.
- Lassen Sie den Grenzwertgeber regelmäßig überprüfen und ggfls. durch einen Grenzwertgeber nach heutigem technischen Sicherheitsstandard ersetzen.
- Legen Sie die ungesicherte Rücklaufleitung vom Ölbrenner zum Tank still und lassen Sie die Ölzufuhr auf selbstsicherndes Einstrangsystem umstellen.
- Liegt der maximal zulässige Flüssigkeitsspiegel höher als Ihr Ölbrenner am Kessel, muss ein Heberschutzventil in die Saugleitung eingebaut werden.
- Melden Sie einen Ölunfall unverzüglich uns und der örtlichen Ordnungsbehörde, damit notwendige Gegenmaßnahmen sofort eingeleitet werden können.